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Umfang der Nachweise für GNSS-Messungen

(1) Zusätzlich zu den Nachweisen gemäß Kapitel 3, 4 bzw. 5 sind beim Einsatz satellitengeodätischer Messverfahren folgende Unterlagen beizubringen:

  • Kontrolle der Messungen auf grobe Fehler gemäß Ziffer A-2.2.3 der Anlagen,
  • Geoidmodell bei Höhenbestimmung mit GNNS-Verfahren,
  • verwendete Korrekturparameter für die Antennenkorrektur,
  • Transformationsparameter, Restabweichungen an den Anschlusspunkten (soweit erforderlich) sowie
  • Koordinaten der Neupunkte in den liegenschaftsbezogenen Bezugssystemen.

Bei Punktbestimmungen im LAP-Feld sind ferner beizubringen:

  • fortgeschriebene LAP-Übersicht,
  • Festpunktnachweise der Neupunkte sowie
  • Nachweis der Einhaltung der geforderten Genauigkeit mittels Koordinatendifferenzen zwischen den Mehrfachbestimmungen und endgültige Koordinaten aus der Mittelwertbildung.
Bestätigung und Prüfung der Nachweise

(2) Die Nachweise der satellitengeodätischen Messungen sind analog zu den Kapiteln 3, 4 bzw. 5 durch den Aufsteller zu bestätigen und durch die Bauverwaltung zu prüfen.

 

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