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Baufachliche Richtlinien Vermessung

Grundlagen für Vermessungsleistungen auf Liegenschaften des Bundes

Mit den Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) werden einheitliche Regeln für alle vermessungstechnischen Leistungen auf Liegenschaften des Bundes gemäß den Neuen Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (NRBBau) definiert. Sie haben zum Ziel, dass Vermessungsleistungen auf Bundesliegenschaften nach einheitlichen Grundsätzen ausgeführt werden. Einheitliche Prüfkriterien bilden die Grundlage eines sachgerechten Qualitätsmanagements für Vermessungsergebnisse auf Liegenschaften des Bundes und sie stellen sicher, dass die Vermessungsergebnisse für raumbezogene Aufgabenstellungen der baudurchführenden Ebene und der nutzenden sowie der hausverwaltenden Dienststellen anforderungsgerecht verwendet werden können.

Die Regelungen der BFR Verm umfassen u. a. die Klassifizierung von Genauigkeitsanforderungen in Anlehnung an die DIN 18710-1. Des Weiteren wird die Herstellung eines einheitlichen Raumbezugs durch Liegenschaftsbezogene Festpunktfelder (LAP-, LHP-Feld, Sondernetze) geregelt. Für die Ausführung von Vermessungsleistungen im Zuge von Planungs- und Bauaufgaben werden die Regelungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) entsprechend den Anforderungen auf Bundesliegenschaften spezifiziert. Mit der grundsätzlichen Regelung von Vermessungsleistungen für die Bestandsdokumentation soll erreicht werden, dass raumbezogene Informationen der Liegenschafts- und Gebäudebestandsdokumentation konsistent miteinander verknüpft werden können. Zudem sollen durch vermessungstechnische Leistungen die Grundlagen für die Unterstützung von zukünftigen Prozessen des Building Information Modellings (BIM) auf den Liegenschaften des Bundes geschaffen werden.

Für die einheitliche Dokumentation der Vermessungsergebnisse werden Vorlagen und Beispiele zur Erstellung von Festpunktnachweisen, Fotodokumentationen etc. zu den BFR Verm auf diesen Internetseiten bereitgestellt.

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