Definition Planungsbegleitende Vermessung
(1) Die Planungsbegleitende Vermessung stellt dem Planer für den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen die Vermessungsergebnisse in digitaler oder analoger Form zur Verfügung.
Verwendung der Liegenschaftsbestandsdokumentation für Planungsaufgaben
(2) Sofern eine Bestandsdokumentation im Sinne der BFR LBestand oder der BFR GBestand vorhanden ist, ist nach deren Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit darauf zurückzugreifen und diese ggf. nach Anforderung des Projekts oder des erforderlichen Maßstabs durch Ergänzungsmessung zu vervollständigen.
Prüfen des Leistungsumfangs
(3) Es ist zu prüfen, ob für den jeweils konkreten Einzelfall alle in diesem Leistungsbild enthaltenen Leistungen benötigt werden. So kann z. B. vor allem im innerstädtischen Bereich ein ausreichendes Festpunktfeld vorhanden sein.
Verfahrensregeln für Planungsbegleitende Vermessung
(4) Im Übrigen gelten für die Planungsbegleitende Vermessung dieselben Verfahrensregelungen wie in den Kapiteln 2, 3 und 5 dieser Richtlinien beschrieben.