Die Vermessungsergebnisse auf Liegenschaften des Bundes sind nach einheitlichen Vorgaben zu dokumentieren. Dazu wurden insbesondere für den Nachweis der liegenschaftsbezogenen Festpunktfelder sowie einiger fachspezifischer Objekte Vorlagen entwickelt. Diese sind gemäß den BFR Verm für die Dokumentation vorgeschrieben.
Zur Erläuterung der Vorgaben werden für die jeweiligen Vorlagen Beispiele aufgeführt.