Die Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) sowie die zugehörigen Materialien werden bei Bedarf fortgeschrieben.
Änderungsanforderungen sowie Erweiterungsbedarf können formlos an die Leistelle BFR Vermessung beim Landesamt GeoInformation Bremen gemeldet werden:
Ihre Anforderungen werden fachlich bewertet und Sie werden über die Berücksichtigung Ihrer Anforderungen in Kenntnis gesetzt.