Seit ihrer Einführung im Jahre 1995 haben sich die Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) als Standard für die Bestandsdokumentation von Außenanlagen auf Liegenschaften des Bundes etabliert. Neben Grundsätzen zum Aufbau und zur Führung der Liegenschaftsbestandsdokumentation bildeten die zugeordneten Systemkataloge (Objektartenkatalog, Objektabbildungskatalog und Signaturenkatalog) die Grundlagen für eine digitale Führung der Bestandsdaten sowie für ein standardisiertes Qualitätsmanagement.
Durch einheitliche Regelungen zur Erbringung von Vermessungsleistungen für die räumlich-geometrische Erfassung von Objekten in den Außenanlagen wurden bereits frühzeitig Grundsätze des Geoinformationswesens auf die Liegenschaftsbestandsdaten angewandt. Dadurch ist es heute möglich, raumbezogene Auswertungen der Liegenschaftsbestandsdaten nach einheitlichen dv-gestützten Verfahren durchzuführen und mit weiteren digitalen, raumbezogenen Nachweisen, z. B. dem Amtlichen Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS), zu verknüpfen. Dem Nutzer der Liegenschaftsbestandsdokumentation kann somit ein aktuelles sowie vollständiges, digitales Abbild der Objekte in den Außenanlagen der Liegenschaften anforderungsgerecht zur Verfügung gestellt werden.
Mit den Jahren hat sich der Anwenderkreis digitaler Liegenschaftsbestandsdaten in der baudurchführenden Ebene und der nutzenden sowie hausverwaltenden Dienststellen kontinuierlich vergrößert. Dadurch hat neben der vermessungstechnischen Erfassung von raumbezogenen Geometriedaten die Erhebung und Bereitstellung aufgabengerechter Fachdaten (Sachdaten und Dokumente), die konsistent mit den Geometriedaten verknüpft und ausgewertet werden können, stetig an Bedeutung gewonnen. Um der wachsenden Bedeutung der Liegenschaftsbestandsdokumentation, welche sich nicht nur auf die vermessungstechnische Erfassung und digitale Abbildung der Ergebnisse in einem Geoinformationssystem beschränkt, gerecht werden zu können, haben die Obersten technischen Instanzen (OTI) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie für den militärischen Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung beschlossen, im Jahr 2018 eigenständige Baufachliche Richtlinien Liegenschaftsbestandsdokumentation (BFR LBestand) herauszugeben. Diese sollen zukünftig das fachspartenübergreifende Dach für Regelungen im Zusammenhang mit der Liegenschaftsbestandsdokumentation bilden.
Die BFR Verm werden mit geänderter Zielsetzung weitergeführt. Der Fokus der Regelungen ist dabei auf alle anfallenden vermessungstechnischen Leistungen auf Liegenschaften des Bundes gerichtet. Die bisherigen spezifischen Regelungen zur Liegenschaftsbestandsdokumentation wurden ausgegliedert und in die BFR LBestand aufgenommen. So sind zukünftig auch die Systemkataloge nicht mehr Bestandteil der BFR Verm, sondern bilden als Katalogwerk zum Liegenschaftsbestandsmodell (Modellkatalog LgBestMod) einen Anhang der BFR LBestand.
Mit der Veränderung der Zielsetzung der BFR Verm hat sich auch das Spektrum der Vorgaben für vermessungstechnische Leistungen erweitert. So wurden die Planungsbegleitende und Bauvermessung gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Anlage 1, Nr. 1.4 als eigenes Kapitel mit aufgenommen. Darin werden die allgemeinen Vorgaben gemäß den Rahmenbedingungen auf Liegenschaften des Bundes spezifiziert. Insbesondere wird darin auch die baubegleitende Bestandsvermessung für Objekte festgeschrieben, welche nach Abschluss der Baumaßnahmen nicht mehr zugänglich sind, z. B. unterirdische Leitungen.
Im Kapitel Bestandsvermessung gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) im Abschnitt H werden Regelungen getroffen, die sich sowohl auf die Liegenschafts- als auch auf die Gebäudebestandsvermessung beziehen. Dadurch soll ermöglicht werden, raumbezogene Informationen der Liegenschafts- und Gebäudebestandsdokumentation konsistent miteinander verknüpfen zu können; zudem sollen durch vermessungstechnische Leistungen die Grundlagen für die Unterstützung von zukünftigen Prozessen des Building Information Modellings (BIM) auf den Liegenschaften des Bundes geschaffen werden.
Seit der Einführung der 3. Auflage dieser Richtlinien im Jahre 2007 haben sich die geodätischen Mess- und Auswertetechniken kontinuierlich weiterentwickelt und neue Verfahren, wie z. B. das Terrestrische Laserscanning (TLS), in der Praxis etabliert. Diese Entwicklungen werden in der Überarbeitung der Hinweise zu den Messverfahren berücksichtigt. Dabei werden auch als Orientierungshilfe zur Vergabe von Vermessungsleistungen Anwendungsbeispiele für Messverfahren aufgeführt.
Mit der neu eingeführten Anlage zu fachspartenspezifischen Anforderungen wird dem gestiegenen Bedarf an Vermessungsleistungen im Zuge von Fachaufgaben Rechnung getragen. Die bisherigen Anlagen 2 bis 5, welche Beispiele und Vorlagen zur Erstellung von Festpunktnachweisen sowie Fotodokumentationen umfassen, werden zukünftig als Vorlagen zur BFR Verm auf den Internetseiten zu diesen Richtlinien (www.bfrvermessung.de) geführt.
Die vorliegende 4. Auflage der BFR Verm wurde durch die Geschäftsstelle des Bund-/Länderarbeitskreises Vermessung mit enger fachlicher Begleitung des Arbeitskreises und dessen Arbeitsgruppe Fachthemen im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat erarbeitet.