Die Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) definieren Anforderungen an die Ergebnisse vermessungstechnischer Leistungen auf Liegenschaften des Bundes. Insbesondere zählen dazu Vorgaben für einzuhaltende Genauigkeiten, Inhalte und Form vermessungstechnischer Nachweise sowie Prüfkriterien für die Übernahme vermessungstechnischer Ergebnisse in die Nachweise der Bauverwaltungen des Bundes und der Länder (BV). In den BFR Verm werden keine Verfahrensabläufe geregelt, die detailliert vorschreiben in welchen Schritten einzelne Aufgaben durchzuführen sind.
Aufgrund von Anforderungen aus der Anwendung der BFR Verm in der Praxis hat die Leitstelle BFR Vermessung in Abstimmung mit dem Bund-/Länderarbeitskreis Vermessung und in enger Zusammenarbeit mit dessen Arbeitsgruppe Fachthemen Verfahrensbeschreibungen und Handreichungen verfasst, welche Hilfestellungen bei der Aufgabenerledigung mit Bezug auf vermessungstechnische Leistungen auf Liegenschaften des Bundes leisten sollen.
Sowohl Verfahrensbeschreibungen als auch Handreichungen schreiben nicht zwingend vor, wie die einzelnen Aufgaben zu erledigen sind. Vielmehr sollen Sie die wesentlichen Arbeitsschritte zur Erledigung der Aufgaben mit Bezug auf Vermessungsleistungen beschreiben und somit Orientierungshilfe leisten. Des Weiteren gehen sowohl Verfahrensbeschreibungen als auch Handreichungen nicht auf länder- oder ortsspezifische Rahmenbedingungen ein. Eine Anpassung an die lokalen Bedingungen wird deshalb vorausgesetzt.
Verfahrensbeschreibungen sollen vornehmlich die Anwender aus den BV bei ständig wiederkehrenden Aufgaben, z.B. der Vergabe von Vermessungsaufträgen oder die Bereitstellung von raumbezogenen Planungsdaten für Planungs- und Bauaufgaben auf Liegenschaften des Bundes, unterstützen. Demgegenüber haben Handreichungen zum Ziel Unterstützung bei der Erledigung temporärer Aufgabenstellungen, z. B. Umstellung der raumbezogenen Nachweise auf ein neues Koordinatenreferenzsystem, zu leisten. Darüber hinaus werden in den Handreichungen auch verfahrenstechnische Informationen für externe Dienstleister zusammengefasst, die Aufträge auf der Grundlage raumbezogener Daten der Liegenschafts- und Gebäudebestandsdokumentation ausführen. Dazu zählt u. a. die Anwendung von ETRS89/UTM bei Planungs- und Bauaufgaben.
Verfahrensbeschreibungen und Handreichungen werden kontinuierlich an Änderungen der Rahmenbedingungen, z. B. Novellierung von Richtlinien und Normen, angepasst.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) haben die nachstehenden Dokumente freigegeben.