Daten im Rasterformat
(1) Orthophotopläne aus der Luftbildvermessung (Kapitel A-4 der Anlagen) werden grundsätzlich im Rasterformat ausgetauscht. Der Datenumfang der auszutauschenden Rasterbilder kann durch Bildkomprimierungsverfahren verringert werden, wenn dadurch kein inhaltlicher Verlust der Bilder und keine geometrische Veränderung der Inhalte hervorgerufen werden. Austauschformat und Bildkomprimierungsverfahren sind vorab festzulegen.
Einheitliche Aufbaugrundsätze
(2) Es sind einheitliche Aufbaugrundsätze für Rasterbilder gemäß nachfolgender Vorgaben einzuhalten. Davon abweichende Festlegungen zum Datenaustausch von Rasterdaten sind vorab mit der Bauverwaltung abzustimmen.
Blattschnitt
(3) Es ist ein gleichmäßiges, rechteckiges Bildformat zu wählen. Die Bildränder sind parallel zu den Koordinatenachsen des einheitlichen liegenschaftsbezogenen Lagebezugssystems zu orientieren. Der Blattschnitt ist in Einheiten des Lagebezugssystems nachzuweisen.
Nummerierung und Georeferenzierung von Rasterbildern
(4) Die Bilder sind eindeutig zu nummerieren. Für jedes Bild sind die Lagekoordinaten der linken unteren Ecke sowie die Orientierung im einheitlichen liegenschaftsbezogenen Lagebezugssystem nachzuweisen.
Auflösung von Rasterbildern
Für alle Rasterbilder ist eine einheitliche Auflösung zu wählen. Die Auflösung ist an den Detaillierungsgrad der Bildinhalte und ggf. die Vorlagengüte anzupassen. Die minimale Auflösung von 300 dpi (Punkte pro Zoll) darf nicht unterschritten werden.