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Neue Verfahrensbeschreibung Gebäudebestandsvermessung durch Ministerien freigegeben

Die Oberste Technische Instanz, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), hat die neue Verfahrensbeschreibung Gebäudebestandsvermessung – Modul 1: Vermessungsleistungen für Gebäudebestandsdokumentationen gemäß BFR GBestand freigegeben.

Diese steht auf den Internetseiten der Baufachlichen Richtlinien Vermessung (www.bfrvermessung.de) in der Rubrik Materialien→Verfahrensbeschreibungen und Handreichungen zum Download zur Verfügung.

Nutzer- und Eigentümeraufgaben erfordern eine umfassende Kenntnis über den aktuellen Bestand von Gebäuden und Bauwerken. Für Gebäude auf Liegenschaften des Bundes regeln dazu die Baufachlichen Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation (BFR GBestand) die Anforderungen an die Inhalte und Struktur von Gebäudebestandsdaten. Demnach wird zwischen geometrischen und alphanumerischen Bestandsdaten unterschieden, wobei erstere in aller Regel durch Gebäudebestandsvermessungen erhoben werden. Die Grundsätze für die Erbringung vermessungstechnischer Leistungen auf Liegenschaften des Bundes werden in den Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) definiert und sie müssen auf den jeweiligen Anwendungsfall übertragen werden.

Zielsetzung der neuen Verfahrensbeschreibung ist die Darstellung von Verfahrensschritten für die Gebäudebestandsvermessung gemäß den Anforderungen der BFR GBestand sowie der BFR Verm. Sie soll bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Gebäudebestandsvermessung aufzeigen und die Vergabe, Ausführung sowie Prüfung der Ergebnisse unterstützen.

 

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