The HTML5 Herald

Die Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) sowie die zugehörigen Materialien werden bei Bedarf fortgeschrieben.

Änderungsanforderungen sowie Erweiterungsbedarf können formlos an die Leistelle BFR Vermessung beim Landesamt GeoInformation Bremen gemeldet werden:

Ihre Anforderungen werden fachlich bewertet und Sie werden über die Berücksichtigung Ihrer Anforderungen in Kenntnis gesetzt.

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