Definition LHP-Feld
(1) Das liegenschaftsbezogene Höhenpunktfeld (LHP-Feld) umfasst alle Höhenfestpunkte innerhalb der Liegenschaft. Die Punkte des LHP-Feldes heißen liegenschaftsbezogene Höhenfestpunkte (LHP). Das LHP-Feld bildet die Grundlage für Höhenbestimmungen in der Liegenschaft.
Liegenschaftseinheitliches Höhenbezugssystem
(2) Die Höhenkoordinaten der LHP werden in einem liegenschaftseinheitlichen Höhenbezugssystem berechnet. Dabei ist grundsätzlich das amtliche geodätische Höhenbezugssystem der Vermessungsverwaltung zugrunde zu legen.
Nachweis des LHP-Feldes
(3) Über die LHP wird ein gesonderter Nachweis gemäß Abschnitt 3.2 geführt.
Anschluss an das amtliche Höhenbezugssystem der Vermessungsverwaltung
(4) Zur Einbindung des LHP-Feldes in das Höhenbezugssystem der Vermessungsverwaltung ist dieses über mindestens zwei Höhenfestpunkte in oder im Umfeld der Liegenschaft anzuschließen. Die Koordinaten der Anschlusspunkte müssen im gleichen Bezugssystem geführt sein.
Prüfen der Anschlusspunkte
(5) Die Marken der Höhenfestpunkte sind vor der Verwendung als Anschlusspunkte für das LHP-Feld nach den landesrechtlichen Vorschriften auf Höhenidentität in Bezug auf die Nachweise zu überprüfen. Es dürfen nur Punkte mit unveränderten Punktmarken als Anschlusspunkte verwendet werden.
Festlegung des Höhenbezugssystems mittels GNSS-Messungen
(6) Ist für Liegenschaften außerhalb von Ortslagen der Anschluss des LHP-Feldes an Höhenfestpunkte der Vermessungsverwaltung durch geometrisches Nivellement gemäß Ziffer 3.4.3 aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu vertreten, kann das Höhenbezugssystem der Liegenschaft aus GNSS-Messungen festgelegt werden. Dazu sind die Vorgaben im Kapitel A-2 der Anlagen zu berücksichtigen.