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Struktur und Inhalte von Daten der Liegenschafts­bestands­dokumentation

(1) Daten zum Erstellen und Fortführen der Liegenschaftsbestandsdokumentation sind nach den Vorgaben des Katalogwerks zum Liegenschaftsbestandsmodell (Modellkatalog LgBestMod, Anhang zur BFR LBestand) zu strukturieren und der inhaltliche Umfang auf der Grundlage der darin definierten Objekte vorab festzulegen.

Datenformat

(2) Das Datenformat für den Austausch der Ergebnisse der Ersterfassung und Fortführung ist mit der primärnachweisführenden Stelle (RBBau im Abschnitt H und BFR LBestand) abzustimmen.

Prüfung vor der Übernahme in die Liegenschafts­bestands­dokumentation

(3) Vermessungsdaten, die in die Liegenschaftsbestandsdokumentation übernommen werden sollen, sind vorab durch die Bauverwaltung zu prüfen auf:

  • Vollständigkeit,
  • Georeferenzierung im einheitlichen Raumbezugssystem der Liegenschaft sowie
  • Datenstrukturierung gemäß dem Katalogwerk zum Liegenschaftsbestandsmodell (Modellkatalog LgBestMod, Anhang zur BFR LBestand).

Nur fehlerfreie Daten dürfen in die Liegenschaftsbestandsdokumentation übernommen werden. Details zur Prüfung der Vermessungsdaten für die Liegenschaftsbestandsdokumentation werden in den BFR LBestand geregelt.

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