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Anzuwendende Mess- und Erfassungsverfahren

(1) Die anzuwendenden Mess- und Erfassungsverfahren sind den Anforderungen der jeweiligen Aufgabenstellung anzupassen. Dabei wird im Wesentlichen unterschieden nach:

  • Terrestrischen Messverfahren (Tachymetrie, Geometrisches Nivellement, Terrestrisches Laserscanning),
  • Satellitengestützter Positionsbestimmung und
  • Photogrammetrischen Messverfahren.
Hinweise zur Anwendung der Messverfahren

(2) Im Folgenden werden Hinweise zur Anwendung der Messverfahren gegeben, die bei der Erbringung von Vermessungsleistungen auf Liegenschaften des Bundes zu berücksichtigen sind. Ferner werden für bestimmte Messverfahren Nachweise definiert, welche zusätzlich zu den im Richtlinientext geforderten Nachweisen zu erbringen sind.

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