Grundsätze der Zuordnung der Erfassungsmethoden zu den Genauigkeitsklassen
(1) Die einzuhaltenden Genauigkeiten von Vermessungsergebnissen werden gemäß den in Abschnitt 2.2 definierten Genauigkeitsklassen für Lage und Höhen von Objektpunkten vorgegeben. Für die Abschätzung der sachgerechten Verwendung von Erfassungsmethoden werden nachfolgend den definierten Genauigkeitsklassen mögliche Erfassungsmethoden als Orientierungshilfe zugeordnet. Grundsätzlich sind jedoch alle Erfassungsmethoden zugelassen, mit welchen die geforderten Genauigkeiten unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit erreicht werden können.
Getrennte Genauigkeitsanforderungen nach Lage und Höhe
(2) Die Zuordnung der Erfassungsmethoden erfolgt entsprechend DIN 18710-1 getrennt nach Lage- und Höhengenauigkeitsklassen. Für die dreidimensionale Genauigkeit von Objektpunkten sind die Angaben der nachfolgenden zwei Tabellen sinngemäß zu kombinieren.
Zuordnungen von Erfassungsmethoden zu den Lagegenauigkeitsklassen
(3) In nachfolgend aufgeführter Tabelle werden Zuordnungen von Erfassungsmethoden zu den sechs Klassen für die Lagegenauigkeit vorgenommen. In aller Regel umfassen die Genauigkeitsanforderungen an die Lage von Objektpunkten auf Liegenschaften des Bundes die Klassen OGL0 bis OGL3. Hohe (OGL4) und höchste (OGL5) Lagegenauigkeitsanforderungen sind im Wesentlichen speziellen Aufgabenstellungen, wie z. B. Überwachungsmessungen an Bauwerken und Gebäuden oder der Bestimmung von Passungen im Maschinen- und Anlagenbau vorbehalten.