Koordinatenbestimmung von Festpunkten
(1) Die Bestimmung von Punkten der liegenschaftsbezogenen Festpunktfelder oder Sondernetzpunkten durch GNSS-Verfahren ist durch mindestens zwei voneinander unabhängige Messungen durchzuführen. Für unabhängige Mehrfachbestimmungen eines Punktes müssen jeweils:
- eine veränderte Satellitenkonstellation gegeben sein (zeitlicher Abstand zwischen den Messungen von mindestens 30 Minuten),
- eine genähert gleichmäßige Verteilung der Satelliten in Ost-West- sowie Nord-Süd-Richtung während der Messungen vorliegen,
- ein unabhängiger Neuaufbau der Satellitenantenne auf dem Neupunkt vorgenommen werden sowie
- eine Neuinitialisierung des Satellitenempfängers zwischen den Messungen vorgenommen werden.
Ggf. sind statische GNSS-Messverfahren zu verwenden, um die geforderten Genauigkeiten gewährleisten zu können. Die Beobachtungsdauer pro Session ist an die Genauigkeitsanforderungen anzupassen. Sie sollte jedoch 0,5 Stunden nicht unterschreiten.
Bestandsvermessung mit GNSS-Verfahren
(2) Bei Bestandsvermessungen reicht im Regelfall eine einfache Bestimmung der Punkte aus. Die Einhaltung der Genauigkeiten ist sicherzustellen und durch Messungen zu Kontrollpunkten (Ziffer A-2.2.3 der Anlagen) zu überprüfen.
Höhenbestimmung mit GNSS-Verfahren
(3) Mit GNSS-Verfahren bestimmte Höhen sind grundsätzlich in dem einheitlichen liegenschaftsbezogenen Höhenbezugssystem zu bestimmen. Dazu sind die Geoidundulationen in Bezug auf das zugrunde liegende Referenzellipsoid zu berücksichtigen. Im Regelfall ist das amtliche Quasigeoid des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) als Geoidmodell zu verwenden. Das Bezugssystem der Höhenkoordinaten sowie das verwendete Geoidmodell sind nachzuweisen.
Antennenkorrektur
(4) An die GNSS-Messungen sind Korrekturen des Antenneneinflusses anzubringen. Im Regelfall sind aktuelle, typbezogene Kalibrierparameter zu verwenden. Die verwendeten Antennenkorrekturen sind im Messprotokoll nachzuweisen.