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Motivation

(1) Für abwassertechnische Aufgabenstellungen ist die Kenntnis des räumlichen Verlaufs sowohl der Transportleitungen als auch der Anschlussleitungen erforderlich. Sofern diese nicht baubegleitend am offenen Graben vermessen wurden, lässt sich die räumliche Lage von Leitungen nicht mit herkömmlichen Vermessungsverfahren erfassen.

Erfassungsverfahren

(2) Bereits verlegte, nicht zugängliche Leitungen können, abweichend von den Genauigkeitsanforderungen des Katalogwerks zum Liegenschaftsbestandsmodell (Modellkatalog LgBestMod, Anhang zur BFR LBestand) in ihrem räumlichen Verlauf – sowohl in der Lage als auch der Höhe – mit nachfolgenden Verfahren erfasst werden:

  • Ortung gemäß Abschnitt A-5.1 der Anlagen sowie
  • Positionssensoren im Kopf von Inspektionskameras.
Raumbezug

(3) Der mit vorgenannten Verfahren bestimmte räumliche Leitungsverlauf ist im einheitlichen Raumbezugssystem der Liegenschaft einzumessen.

Anschlusspunkte für Positionssensoren

(4) Für die Verlaufsermittlung mit Hilfe von Positionssensoren sind in den zugänglichen Bereichen des Abwassersystems (z. B. Schächte) Anschlusspunkte mit dreidimensionalen Koordinaten im einheitlichen liegenschaftsbezogenen Raumbezugssystem zu schaffen, über welche die Messungen der Positionssensoren in das einheitlichen Raumbezugssystem der Liegenschaft transformiert werden können. In Absprache mit der Bauverwaltung und dem Inspektionsdienstleister sind mindestens 2 Anschlusspunkte pro Inspektionslauf zu bestimmen. Die Anschlusspunkte müssen Genauigkeitsanforderungen der Genauigkeitsklassen OGL2/OGH2 gemäß Abschnitt 2.2 erfüllen.

Aufbereitung der Messwerte für die Liegenschaftsbestandsdokumentation

(5) Die Messwerte zum räumlichen Leitungsverlauf sowohl aus der Ortung als auch der Positionssensoren sind gemäß dem Katalogwerk zum Liegenschaftsbestandsmodell (Modellkatalog LgBestMod, Anhang zur BFR LBestand) aufzubereiten. Da der räumliche Verlauf über vorgenannte Verfahren lediglich mit Dezimetergenauigkeit bestimmt werden kann, sind die so bestimmten Leitungen mit dem Attribut für das Erfassungsverfahren ERFV Ortung/Konstruktion in der Liegenschaftsbestandsdokumentation zu dokumentieren.

Prüfung und Bestätigung der Nachweise

(6) Die Nachweise sind vor der Abgabe durch die ausführende Stelle auf Genauigkeit, Vollständigkeit sowie Fehlerfreiheit zu überprüfen und durch Unterschrift zu bestätigen.

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