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Geodätischer Raumbezug

(1) Ein einheitlicher geodätischer Raumbezug bildet die Grundlage für alle Lage- und Höhenvermessungen auf Liegenschaften des Bundes. Er stellt für alle raumbezogenen Informationen die eindeutige Verbindung zwischen Fachinformation und räumlicher Lage her. Der einheitliche geodätische Raumbezug ist Voraussetzung für die aufgabenübergreifende, nachhaltige Verwendbarkeit raumbezogener Informationen (georeferenzierter Daten) auf Liegenschaften des Bundes.

Festpunktfelder

(2) Der einheitliche Raumbezug wird durch Anschluss der Vermessungen an Festpunktfelder auf den Liegenschaften realisiert. Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten auf den Liegenschaften können dies sein:

  • Festpunkte der Vermessungsverwaltung auf oder im Umfeld der Liegenschaft,
  • Liegenschaftsbezogene Festpunkte (Liegenschaftsbezogene Aufnahmepunkte – LAP, Liegenschaftsbezogene Höhenfestpunkte – LHP) sowie
  • Sondernetzpunkte für Planungs- und Bauaufgaben sowie für Überwachungsmessungen an Bauwerken und Gebäuden.
Einheitliches liegenschaftsbezogenes Raumbezugssystem

(3) Das einheitliche liegenschaftsbezogene Lagebezugssystem und das liegenschaftsbezogene Höhenbezugssystem bilden gemäß DIN EN ISO 19111 ein zusammengesetztes Koordinatenreferenzsystem, das einheitliche liegenschaftsbezogene Raumbezugssystem.

Satellitengestützte Messverfahren

(4) Zur Herstellung des einheitlichen Raumbezugs können bei Anwendungen satellitengestützter Positionierungsverfahren GNSS-Positionierungsdienste genutzt werden (Kapitel A-2 der Anlagen), sofern die Genauigkeitsanforderungen an die Vermessungsergebnisse damit erfüllt werden können.

Sondernetze

(5) Sondernetze sind lediglich dann anzulegen, wenn mit den vorhandenen liegenschaftsbezogenen und/oder amtlichen Festpunkten die Genauigkeitsanforderungen der jeweiligen Aufgabenstellung nicht erfüllt werden kann. Sondernetze sind grundsätzlich zwangsfrei an die Bezugssysteme der Liegenschaft anzuschließen.

Amtliche geodätische Bezugssysteme

(6) Die bei der Vermessungsverwaltung vorhandenen amtlichen geodätischen Bezugssysteme werden grundsätzlich innerhalb der Liegenschaft beibehalten. Weichen die einheitlichen liegenschaftsbezogenen Bezugssysteme für Lage und/oder Höhe von den amtlichen Bezugssystemen ab, so sind durch geeignete Mess- bzw. Transformationsverfahren die Vermessungsergebnisse in die liegenschaftsbezogenen Bezugssysteme zu überführen.

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