Messverfahren zur Bestandsvermessung
(1) Zur Bestandsvermessung sind alle Messverfahren zugelassen, welche die festgelegten Genauigkeiten und die geforderte Detailtiefe gewährleisten, dem Stand der Technik entsprechen und wirtschaftlich sind.
Hinweise zu Messverfahren
(2) Die Hinweise zu Messverfahren (Kapitel A-1 bis A-4 der Anlagen) sind zu berücksichtigen.