Geometrietypen von Objekten der Liegenschaftsbestandsvermessung
(1) Objekte in den Liegenschaften werden nach der Art ihrer geometrischen Ausgestaltung in punkt-, linien- und flächenförmige Objekte unterteilt.
Erfassungsregeln im Liegenschaftsbestandsmodell
(2) Die Erfassung erfolgt nach den Regelungen des Katalogwerks zum Liegenschaftsbestandsmodell (Modellkatalog LgBestMod, Anhang zur BFR LBestand). Für nicht aufgeführte Objekte sind die Objektbildungsregeln des Modellkatalogs sinngemäß anzuwenden.
Erfassung der Geländeoberfläche
(3) Die Geländeoberfläche wird durch flächenhaft verteilte Geländepunkte erfasst, deren Punktdichte den örtlichen Gegebenheiten anzupassen ist. Diese ist so zu wählen, dass der Geländeverlauf zwischen zwei benachbarten Punkten durch lineare Interpolation wiedergegeben werden kann. Änderungen im Geländeverlauf, wie z. B. Rücken-, Tal- und Muldenlinien, Geländebruchkanten, höchste und tiefste Punkte oder Sattelpunkte, sind vollständig zu erfassen.
Punktdichte zur Erfassung der Geländeoberfläche
(4) Für die Punktdichte zur Erfassung der Geländeoberfläche können die nachfolgenden Richtwerte angenommen werden:
Richtwerte für die Punktdichte bei der Erfassung der Geländeoberfläche
Bebauungs- und Topographiedichte | sehr gering | gering | durchschnittlich | überdurchschnittlich | sehr hoch |
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Aufnahmepunkte je Hektar | bis 60 | bis 200 | bis 460 | bis 800 | über 800 |
Vermessung unterirdischer Objekte
(5) Unterirdische Objekte, wie z. B. Ver- und Entsorgungsleitungen, sind grundsätzlich baubegleitend in der offenen Baugrube zu vermessen. Eine nachträgliche Erfassung bereits verlegter Leitungen ist nur dann möglich, wenn die Anforderungen an Lage- und Höhengenauigkeiten gemäß dem Katalogwerk zum Liegenschaftsbestandsmodell (Modellkatalog LgBestMod, Anhang zur BFR LBestand) durch das Bestimmungsverfahren erfüllt werden. Bei der Lokalisierung verdeckter Leitungen durch Ortungsverfahren sind die Hinweise im Abschnitt A-5.1 der Anlagen zu beachten.