Gegenstand der Gebäudebestandsdokumentation
(1) Gemäß RBBau im Abschnitt H stellt die Gebäudebestandsdokumentation ein aktuelles, digitales Abbild von Gebäuden und Bauwerken dar, das diese in ihrer geometrischen Ausprägung sowie durch zusätzliche alphanumerische Daten umfänglich beschreibt.
(2) Nachfolgend werden die grundsätzlichen Anforderungen an vermessungstechnische Leistungen zum Aufbau und zur Fortführung der Gebäudebestandsdokumentation geregelt.
Inhalte und Struktur der Gebäudebestandsdokumentation
(3) Inhalte und Struktur der Gebäudebestandsdokumentation werden in den Baufachlichen Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation geregelt (BFR GBestand).
Gebäudebestandsdokumentation im Zuge von Baumaßnahmen
(4) Grundlage für die Erstellung bzw. Fortschreibung der Gebäudebestandsdokumentation (H2 RBBau) nach Vorgaben der BFR GBestand ist:
- im Ergebnis von Baumaßnahmen die nach länderspezifischen Dokumentationsvorgaben erstellte Baudokumentation (H1 RBBau) oder
- die von einer Baumaßnahme unabhängige Erfassung des Bestands.
Baubegleitende Gebäudebestandsvermessung
(5) Die Erbringung von Vermessungsleistungen für die Gebäudebestandsdokumentation ist bei bestandsverändernden Maßnahmen zeitlich so in den Bauprozess zu integrieren, dass Objekte des Gebäudebestands, welche nach Fertigstellung des Gebäudes verdeckt sind, bereits im sichtbaren Zustand zerstörungsfrei erfasst werden können.