The HTML5 Herald

5.6.1 Grundsätze

Gegenstand der Gebäudebestandsdokumentation

(1) Gemäß RBBau im Abschnitt H stellt die Gebäudebestandsdokumentation ein aktuelles, digitales Abbild von Gebäuden und Bauwerken dar, das diese in ihrer geometrischen Ausprägung sowie durch zusätzliche alphanumerische Daten umfänglich beschreibt.

(2) Nachfolgend werden die grundsätzlichen Anforderungen an vermessungstechnische Leistungen zum Aufbau und zur Fortführung der Gebäudebestandsdokumentation geregelt.

Inhalte und Struktur der Gebäudebestandsdokumentation

(3) Inhalte und Struktur der Gebäudebestandsdokumentation werden in den Baufachlichen Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation geregelt (BFR GBestand).

Gebäudebestandsdokumentation im Zuge von Baumaßnahmen

(4) Grundlage für die Erstellung bzw. Fortschreibung der Gebäudebestandsdokumentation (H2 RBBau) nach Vorgaben der BFR GBestand ist:

  • im Ergebnis von Baumaßnahmen die nach länderspezifischen Dokumentationsvorgaben erstellte Baudokumentation (H1 RBBau) oder
  • die von einer Baumaßnahme unabhängige Erfassung des Bestands.
Baubegleitende Gebäudebestandsvermessung

(5) Die Erbringung von Vermessungsleistungen für die Gebäudebestandsdokumentation ist bei bestandsverändernden Maßnahmen zeitlich so in den Bauprozess zu integrieren, dass Objekte des Gebäudebestands, welche nach Fertigstellung des Gebäudes verdeckt sind, bereits im sichtbaren Zustand zerstörungsfrei erfasst werden können.

 

5.6.2 Einheitlicher Raumbezug der Gebäudebestandsdokumentation

Einheitlicher Raumbezug der Gebäudebestandsdokumentation

(1) Vermessungen zur Gebäudebestandsdokumentation sind so durchzuführen, dass ihre Ergebnisse in einem einheitlichen Raumbezugssystem (Koordinatensystem) dargestellt werden. Dadurch werden konsistente Verknüpfungen der Gebäudebestandsdokumentation mit externen Daten ermöglicht. Dies sind beispielsweise:

  • digitale Auszüge aus den Nachweisen des Liegenschaftskatasters für die Erstellung von Lageplänen zum Bauantrag,
  • Daten aus digitalen Leitungsdokumentationen von Ver- und Entsorgungsunternehmen für die Anbindung von Gebäuden an Infrastruktureinrichtungen sowie
  • Verknüpfung der Liegenschaftsbestandsdokumentation mit der Gebäudebestandsdokumentation im Sinne eines Building Information Modellings (BIM).
Lokale, verzerrungsfreie Bezugssysteme für die Gebäudebestandsdokumentation

(2) In aller Regel wird die Gebäudebestandsdokumentation in lokalen, verzerrungsfreien Bezugssystemen für Lage und Höhe geführt, welche sich in ihrer Ausrichtung an der Gebäudegeometrie orientieren.

Verknüpfung der Gebäudebestandsdokumentation mit dem einheitlichen liegenschaftsbezogenen Raumbezugssystem

(3) Vermessungen des Gebäudebestands sind so anzulegen, dass eine eindeutige Festlegung der Messergebnisse im Raumbezugssystem des jeweiligen Gebäudes erfolgt (Georeferenzierung). Ferner sind Verknüpfungspunkte mit Koordinaten im gebäude- sowie liegenschaftsbezogenen Raumbezugssystem zu bestimmen, die eine konsistente bilaterale Transformation von Daten zwischen dem liegenschaftsbezogenen Raumbezugssystem gemäß Kapitel 3 und einem lokalen verzerrungsfreien Bezugssystem des Gebäudes ermöglichen.

Transformation der Daten der Gebäudebestandsdokumentation in das liegenschaftsbezogene Raumbezugssystem

(4) Für die kontrollierte räumliche Transformation der Daten sind mindestens vier räumlich gleichmäßig um das Gebäude verteilte Verknüpfungspunkte zu bestimmen.

5.6.3 Inhalt und Struktur von Vermessungsergebnissen für die Gebäudebestandsdokumentation

Inhalte und Struktur der Gebäudebestandsvermessung

(1) Die Grundsätze des Inhalts und der Struktur der Gebäudebestandsdokumentation auf Liegenschaften des Bundes sind in den BFR GBestand festgelegt. Zusätzlich sind darüber hinausgehende länderspezifische Regelungen der einzelnen Bauverwaltungen (z. B. Dokumentationsrichtlinien, CAD Pflichtenhefte) zu beachten. Die Vermessungsergebnisse sind gemäß vorgenannter Vorgaben zu strukturieren.

Verwendung vorhandener Gebäudebestandsdokumentationen

(2) Ist für ein vermessungstechnisch zu erfassendes Gebäude bereits eine digitale Gebäudebestandsdokumentation gemäß den BFR GBestand vorhanden, sind deren Daten der Vermessungsleistung zugrunde zu legen, und eine Fortschreibung des Datenbestands ist vorzunehmen.

5.6.4 Genauigkeit und Detailtiefe

Genauigkeitsanforderungen und Detailtiefe

(1) Für die Erbringung von Vermessungsleistungen zur Gebäudebestandsdokumentation sind die Genauigkeitsanforderungen sowie die Detailtiefe des zu erfassenden Bestands vorzugeben.

Allgemeine Vorgaben für die Genauigkeit und Detailtiefe

(2) Soweit nicht anders beauftragt sind für die Gebäudebestandsdokumentation die Genauigkeitsanforderungen der DIN 18202 sowie die entsprechenden Detailtiefen der DIN 1356-6 einzuhalten.

Festlegungen zur individuellen Beauftragung von Gebäudebestandsvermessungen

(3) Für die individuelle Beauftragung von  Gebäudebestandsvermessungen sind vorab Festlegungen zu treffen für:

  • Genauigkeit, Detaillierung der aufzumessenden Gebäudegeometrie, ggf. anzuwendendes Messverfahren,
  • Raumbezug (Koordinatensystem) sowie
  • Art und Umfang der Ergebnisse.
Anforderungen an die Ergebnisse

(4) In Bezug auf die geforderte Genauigkeit und der Detailtiefe einer Gebäudebestandsvermessung lassen sich die Anforderungen an die Ergebnisse wie folgt aufteilen:

  • Schematisches Aufmaß,
  • Einfaches Gebäudeaufmaß,
  • Detailliertes Gebäudeaufmaß und
  • Verformungsgetreue Gebäudedokumentation.
Zielsetzung der Richtwerte

(5) Die nachfolgend aufgeführten Richtwerte sollen einen Anhalt für die Anforderungsdefinition von vermessungstechnischen Gebäudebestandsvermessungen geben. Die Anforderungen sind individuell auf das zu erfassende Objekt und die benötigten Ergebnisse abzustimmen.

Richtwerte für die Ergebnisse einer Gebäudebestandsvermessung
Art des Gebäude­aufmaßesSchematisches AufmaßEinfaches Gebäude­aufmaßDetailliertes GebäudeaufmaßVerformungs­getreue Gebäude­dokumentation
2D-ErgebnisseGrundrisse je Etage,
Längs- bzw. Querschnitt je Gebäudeteil,
Schematische Fassadenpläne
nahezu verformungsgetreue Grundrisse, Längs- und Querschnitteverformungsgetreue Grundrisse, Längs- und Querschnitte
3D-ModelleSchematisches Bauwerksmodellnahezu verformungsgetreues Oberflächen- oder Volumenmodellverformungsgetreues Bauteilmodell

 

Richtwerte für die Genauigkeit und Detaillierung der Gebäudebestandsvermessung
Art des Gebäude­aufmaßesSchematisches AufmaßEinfaches Gebäude­aufmaßDetailliertes Gebäude­aufmaßVerformungs­getreue Gebäude­­dokumentation
Maßstäbe1:1001:100 / 1:501:501:20
Genauigkeits­klassen nach Kapitel 2OGL1/OGH1OGL2/OGH2OGL2/OGH2OGL3/OGH3
Informationsdichte nach DIN 1356-61122
Detaillierungsgradgeringmittelhochsehr
Genauigkeitsstufe nach Eckstein 20031IIIIIIIV
Typische Messverfahren

Handaufmaß

Tachymetrie

Tachymetrie

Terrestrisches Laser­scanning

Tachymetrie

Terrestrisches Laser­scanning

Nahbereichs­photogrammetrie (insbesondere Fassaden­aufnahmen)

Tachymetrie

Terrestrisches Laserscanning

Nahbereichs­photogrammetrie
Handaufmaß / Feldkontrolle

1 Eckstein, G. und M. Goer, 2003. Empfehlungen für Baudokumentationen. Bauaufnahme - Bauuntersuchung. Stuttgart: Theiss. Arbeitshefte des Landesdenkmalamts Baden-Württemberg. 7. ISBN 3-8062-1475-1

Richtwerte für die Herstellung eines einheitlichen Raumbezugs bei der Gebäudebestandsvermessung
Art des Gebäude­aufmaßesSchematisches AufmaßEinfaches Gebäude­aufmaßDetailliertes Gebäude­aufmaßVerformungs­­getreue Gebäude­­dokumentation
Raumbezug

lokales, gebäudebezogenes Bezugssystem

ggf. Transformation in das liegenschaftseinheitliche Raumbezugssystem

Liegenschaftseinheitliches Raumbezugssystem;

ggf. Transformation in ein lokales gebäudebezogenes Bezugssystem

zusätzliche AnforderungenTemporäres Messnetz zur Herstellung eines einheitlichen lokalen Raumbezugs für das gesamte Gebäude bzw. Bauwerkdauerhaft vermarkte dreidimensionale Anschlusspunkte im einheitlichen Raumbezugssystem der Liegenschaft

 

Objektbasiertes 3D-Gebäudemodell

(6) Bei einer entsprechenden Beauftragung müssen Inhalte und Struktur der Vermessungsergebnisse der Gebäudebestandsdokumentation so beschaffen sein, dass diese als Grundlage für die Konstruktion eines objektbasierten 3D-Gebäudemodells verwendet werden können. Die Konstruktion eines objektbasierten 3D-Gebäudemodells ist keine originäre Vermessungsleistung.

Prototypische Erfassung

(7) Vor der dreidimensionalen Bestandsaufnahme von Gebäuden ist eine prototypische Erfassung eines repräsentativen Objektes vorzunehmen und eine Abstimmung der CAD-seitigen Umsetzung im 3D-Gebäudemodell herbeizuführen.

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