Veranlassung der Fotodokumentation
(1) Zur Unterstützung von Bestandsvermessungen wird empfohlen, optional Fotodokumentationen anzufertigen. Die Fotodokumentation ist gemäß den Vorlagen zur BFR Verm nachzuweisen. Dabei müssen die Aufnahmesituation sowie die dokumentierten Objekte eindeutig erkennbar sein.
Genehmigung zur Fotodokumentation
(2) Das Erstellen einer Fotodokumentation muss sowohl durch die hausverwaltende als auch durch die nutzende Dienststelle unter Beteiligung der Bauverwaltung genehmigt werden. Insbesondere sind dabei die Vorgaben zur Geheimhaltung sowie sicherheitstechnische Aspekte zu berücksichtigen.