Ergebnisse der Luftbildvermessung
(1) Aus Luftbildvermessungen werden in aller Regel nachfolgende photogrammetrische Standardprodukte als Ergebnis abgeleitet:
- Digitale Orthophotos (DOP),
- Digitale Oberflächenmodelle (DOM),
- 3D-Punktwolken der aufgenommenen Befliegungsgebiete, optional mit Echtfarbenkolorierung,
- Vektormodell zur Ergänzung der digitalen Liegenschaftsbestandsdokumentation nach den Vorgaben des Katalogwerks zum Liegenschaftsbestandsmodell (Modellkatalog LgBestMod, Anhang zur BFR LBestand) sowie
- Luftbildinterpretation.
Darüber hinausgehende Auswertungen der Luftbildvermessung, z. B. die Ableitung von Profilen, sind vor der Befliegung aufgabenbezogen festzulegen.
Luftsichtbarkeit der Geländeoberfläche
(2) Die Geländeoberflächen der zu erfassenden Liegenschaften müssen überwiegend luftsichtbar sein und der Aufwand für terrestrische Nachmessungen so gering wie möglich gehalten werden.
Bezugssysteme
(3) Die Ergebnisse der Luftbildvermessung sind im einheitlichen liegenschaftsbezogenen Raumbezugssystem (Kapitel 3) zu bestimmen.
Genauigkeit und Aufnahmemaßstab
(4) Die Genauigkeit und der Aufnahmemaßstab der Luftbildvermessung sind den Anforderungen der baufachlichen Aufgaben anzupassen, für deren Zweck die Messungen durchgeführt werden.